Brennbare FlüssigkeitenDie VO über b. F. (i. d. F. v. 13. 12. 1996, BGBl. I 1937, m. Änd.) ist bis auf wenige Vorschriften, die Rohrfernleitungsanlagen betreffen, außer Kraft getreten. S. Betriebssicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen.
Weitere Begriffe : Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson | Zahlungsverzug bei Miete | Steuerordnungswidrigkeiten |
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