bedeutet wörtlich Ursache. Im Zivilrecht ist damit das schuldrechtliche Grundgeschäft gemeint, welches der Grund für eine Leistung ist. Kausa. (lat. [F.]) Ursache, Grund (z.B. für eine Leistung) = Rechtsgrund; Rechtsgeschäft, ungerechtfertigte Bereicherung.
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Weitere Begriffe : Ungehorsam | Vollstreckungserinnerung | Unpfändbare Sachen
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