Causa

bedeutet wörtlich „Ursache“. Im Zivilrecht ist damit das schuldrechtliche Grundgeschäft gemeint, welches der Grund für eine Leistung ist.

Kausa.

(lat. [F.]) Ursache, Grund (z.B. für eine Leistung)

= Rechtsgrund; Rechtsgeschäft, ungerechtfertigte Bereicherung.




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