CharterMietverträge über Schiffe oder Flugzeuge. Meist wird dabei nicht nur das Fahrzeug, sondern auch dessen Mannschaft «gemietet», zum Beispiel bei der Charter eines Flugzeugs durch einen -»Reiseveranstalter. Dann finden die Regeln des Werkvertrages Anwendung.
Weitere Begriffe : völkerrechtliche Verantwortlichkeit | Belohnung von Straftaten | Realgemeinde |
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