im gemeinen Recht der übliche Begriff für die heutige erbrechtliche Ausgleichungspflicht nach § 2050 BGB.
COMECON, engl. Abkürzung für den "Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe" der Ostblockstaaten; das C. ist keine Wirtschaftsunion wie die EWG, sondern nur eine Koordinierungsstelle für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Investitionsplanung.
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