Daten

(lat.: data, Mz. von datum = das Gegebene, gegeben); früher Zeitangaben, heute sach- und personenbezogene Einzelangaben, die aus Urkunden, Beobachtungen, wissenschaftlichen Experimenten und Statistiken gewonnen werden. D. können in Karteien oder elektronischen D.-Trägern (Dateien, D.Banken oder anderen D.-Verarbeitungsanlagen) erfaßt oder verarbeitet werden.

([zu lat.] datum, gegeben) sind allgemein Angaben, Einzeltatsachen oder Gegebenheiten. Sie bilden das Material der Datenverarbeitung. Personenbezogene D. sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§3 I BDSG). Lit.: Meier, K./Wehlau, A., Die zivilrechtliche Haftung für Datenlöschung, NJW 1998, 1585

, Strafrecht: In zahlreichen Normen des StGB verwendetes Tatbestandsmerkmal:
Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Computerbetrug (§ 263 a StGB), Datenfälschung (§ 269 StGB), Datenunterdrückung (4 Urkundenunterdrückung, § 274 StGB), Datenveränderung (§ 303 a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB).
Daten sind alle durch Zeichen oder kontinuierliche Funktionen dargestellten Informationen, die sich als Gegenstand oder Mittel der Datenverarbeitung codieren lassen oder Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs sind und nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert oder übermittelt werden.
Strittig ist, ob Daten als Sache i. S. d. §§ 242, 246, 259 StGB anzusehen sind. Die h. M. lehnt die Sacheigenschaft von Software, Daten bzw. Computerprogrammen ab und bejaht diese lediglich für Datenträger. Dateien und Programme bestünden lediglich aus elektromagnetischen Signalen, denen keine Sachqualität zukomme.




Vorheriger Fachbegriff: Datei | Nächster Fachbegriff: Daten, personenbezogene


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen