Deutscher Juristentag

e.V. ist (seit 1860/1949) der Verein (mit Sitz in Bonn) mit dem Zweck, auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen Rechtsordnung zu untersuchen. Mitglied kann werden, wer eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden oder einen juristischen akademischen Grad in Deutschland erworben hat. An der Spitze steht eine ständige Deputation. Lit.: Dilcher, G., Der Deutsche Juristentag, 2. A. 1997

Privatrechtlicher Verein, der sich Fragen der Fortentwicklung des Rechts annimmt und den Meinungsaustausch unter Juristen aller Berufsgruppen fördert, insbes. im Rahmen des alle zwei Jahre stattfindenden Juristentages (Leitungsgremium: „Ständige Deputation“).




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