Dissertation

Wissenschaftliche Arbeit (insbes. zur Erlangung der Doktorwürde).

(Erörterung) ist im Rahmen des Promotionsverfahrens die schriftliche wissenschaftliche Arbeit (Doktorarbeit). Sie soll zeigen, dass der Verfasser zu einer neue Erkenntnisse bewirkenden selbständigen Stellungnahme in einer wissenschaftlichen Einzelfrage befähigt ist. Sie erfordert (in der Rechtswissenschaft bei disziplinierter Tätigkeit) im Durchschnitt den Arbeitsaufwand eines Arbeitsjahrs. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; Möllers, T., Die Veröffentlichung der Dissertation, JuS 2002,515




Vorheriger Fachbegriff: Dissenting vote | Nächster Fachbegriff: Dissimulation


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen