Entgeltfortzahlungsgesetz

ist das an die Stelle des älteren Lohnfortzahlungsgesetzes getretene, die Fortzahlung von Entgelt im Falle von Krankheit usw. (d. h. trotz Fehlens einer Arbeitsleistung) regelnde Gesetz (1.6. 1994). Danach müssen alle Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann schon am ersten Tag der Abwesenheit des Arbeitnehmers eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Lit.: Schmitt, J., Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. A. 2005




Vorheriger Fachbegriff: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Nächster Fachbegriff: entgeltlich


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen