Erdaufschlüsse

sind Arbeiten, die tief in den Boden eindringen (z. B. zum Brunnenbau, zur Gewinnung von Erdwärme oder zum Bergbau). Sie sind vor Beginn der Arbeiten zumindest gem. § 49 WHG anzuzeigen. Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies unverzüglich anzuzeigen. Auf Landesebene können abweichende Regelungen getroffen werden.




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