Ermessensreduzierung

(Ermessensreduktion) ist die Einschränkung des Ermessensspielraums durch die besonderen Umstände des bestimmten Falls, die so weit gehen kann, dass aus rechtlichen Gründen nur eine einzige Entscheidung in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf null). Lit.: Laub, K., Die Ermessensreduzierung, 2000




Vorheriger Fachbegriff: Ermessensnichtgebrauch -9 | Nächster Fachbegriff: Ermessensrichtlinie -9


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen