Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

. Der EGFL finanziert zusammen mit dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) die Gemeinsame Agrarpolitik. Aus dem EGFL werden insbes. Marktmaßnahmen wie Erstattungen bei Ausfuhr, Direktzahlungen, Interventionen zur Marktregulierung sowie Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen bezahlt. Der ELER finanziert i. W. die Beteiligung der Gemeinschaft an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (Art. 4 ff. VO (EG) 1290/ 2005 v. 21. 6. 2005, ABl. EU L 209/1). Gem. Agrar- und Fischereifonds-InformationenG (AFIG) v. 26. 11. 2008 (BGBl. I 2330) sind die Empfänger von Zahlungen aus den Garantiefonds von GAP und GFP auf einer Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abrufbar. Die VO (EG) 259/2008 v. 18. 3. 2008 bestimmt Inhalt, Form und Zeitpunkt der Veröffentlichung (ABl. L 76/28).




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