Geburtsurkunde

enthält ausser den in den Geburtsschein aufzunehmenden Angaben des Standesbeamten auch die Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes, deren Wohnort und ihre rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (§ 62 PersonenstandsG).

ist die die Geburt eines Menschen beweisende öffentliche Urkunde.

Personenstandsurkunden.




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