Gegenstände

Im Recht Bezeichnung sowohl für Sachen (körperliche Gegenstände, §90 BGB) als auch für (subjektive) Rechte (zum Beispiel das Eigentum an einer Sache, ein Urheberrecht oder eine Forderung).




Vorheriger Fachbegriff: Gegenseitigkeitsverein | Nächster Fachbegriff: Gegenstand


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen