Gemeindegericht

nur in Baden-Württemberg, für Verhandlungen und Entscheidung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, deren Streitwert 300 EUR nicht übersteigt, zuständig. Die Entscheidung des Gemeinderichters kann binnen 1 Monat beim Amtsgericht im ordentlichen Rechtsweg (ordentliche Gerichte) angefochten werden (§ 14 GerichtsverfassungsG).

Eigene G. bestehen in Deutschland nicht mehr. Justizielle Aufgaben nehmen aber die gemeindlichen Ortsgerichte in Hessen wahr. Streitschlichtend sind ferner auf Gemeindeebene die Schiedsämter oder Schiedsstellen tätig.




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