Gentherapie

ist ein gentechnischer Eingriff in das Erbgut zur Heilung eines Erbleidens. Der Eingriff in Körperzellen wirkt nur auf den behandelten Menschen und ist zulässig. Dagegen überträgt ein Eingriff in das Erbgut der Keimbahnzellen, d. h. der Zellen, die in eine Zell-Linie von der befruchteten Eizelle (Zygote) bis zu den Ei- oder Samenzellen des aus ihr hervorgegangenen Menschen führen, die dadurch geschaffene Erbinformation auf das Erbgut künftiger Nachkommen (Gentransfer). Diese künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen ist verboten und wird durch § 5 EmbryonenschutzG mit Strafe bedroht (künstliche Fortpflanzung).




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