Glutenunverträglichkeit

Die VO (EG) 41/2009 v. 20. 1. 2009 (ABl. L 16/3) legt fest, wie spätestens ab dem 1. 1. 2012 alle Lebensmittel zusammengesetzt und gekennzeichnet werden müssen, die für Menschen mit G. (Zöliakie) geeignet sind. Ausgenommen sind Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (Säuglingsnahrung). S. a. Kennzeichnung von Lebensmitteln.




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