Grundlohnist im Arbeitsrecht der auf den Kalendertag umgerechnete Arbeitslohn, der im Sozialverwaltungsrecht vielfach Bemessungsgrundlage für Beiträge und Leistungen ist. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006
Weitere Begriffe : Mitnacherbe | primus inter pares | Regelleistung |
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