Gruppe

ist die Mehrzahl von Menschen, die durch einen Umstand zu einer Einheit zusammengefasst ist. Sie ist Primärgruppe, wenn sie durch enge, persönliche Bekanntschaft verbunden ist (z.B. Familie), im Übrigen sekundäre G. (z.B. Übungsteilnehmer). Innerhalb der G. besteht Gruppendynamik (z.B. Bildung von Rangverhältnissen, Minoritäten, Rollen). Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007

Zusammenschluss von Abgeordneten ohne Fraktionsstärke (§ 10 Abs. 4 GeschO BT). Gruppen haben anders als Fraktionen nur solche Rechte, die für die effektive Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit unerlässlich sind.




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