Höchstpersönlichist die Qualifikation eines Rechts, die vorliegt, wenn ein Recht ausschließlich an einen individuellen Berechtigten gebunden ist. Höchstpersönliche Rechte erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. Sie können von diesem auch nicht übertragen werden (z.B. § 1059 BGB Nießbrauch, § 727 Gesellschaft).
Weitere Begriffe : Zeugnisinhalt | Steuersatz | Mindestreserve |
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