Stellvertretung.
Vorheriger Fachbegriff: Handeln für einen anderen | Nächster Fachbegriff: Handelsbücher
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Einwilligung des Patienten | Mutterschaftsurlaub | Bauwerk
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net