Ikeaklausel

Bezeichnung für die Vorschrift des § 434 Abs. 2 S. 2 BGB, nach der beim Kauf einer zur Montage bestimmten Sache (z. B. Regal in Einzelteilen) eine fehlerhafte Montageanleitung hinsichtlich der Rechtsfolgen mit einem Sachmangel gleichgesetzt wird.
Eine im Zusammenhang mit der Kaufsache stehende Montageanleitung ist im Ergebnis immer dann fehlerhaft, wenn ihr Inhalt für den Durchschnittsverbraucher oder den mit der Montage beauftragten Dritten so unverständlich, sachlich unrichtig oder lückenhaft ist, dass die zu montierende Sache gar nicht oder nicht richtig montiert werden kann.
Bedeutsam kann die Vorschrift des § 434 Abs. 2 BGB damit beispielsweise für die im Ausland für den deutschen Markt hergestellten Produkte sein, die oftmals mit unzureichend oder fehlerhaft in die deutsche Sprache übersetzten Montageanleitungen verkauft werden. Eine fehlerhafte Montageanleitung führt nach
§ 434 Abs. 2 S.2 2. HS BGB dann nicht zu einem Sachmangel, wenn die erworbene Sache trotz der mangelhaften Anleitung durch den Käufer oder einem von diesem mit der Montage beauftragten Dritten im Ergebnis fehlerfrei montiert wird (z. B. dem begnadeten Heimwerker gelingt es, trotz unrichtiger Explosionszeichnungen und fremdsprachigem Anleitungstext, das Wandregal fehlerfrei zu montieren).




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