Index librorum prohibitorum

war das Verzeichnis der Bücher, welche die kath. Kirche. ihren Angehörigen zu lesen, übersetzen, überlassen und aufzubewahren verboten hat. Die Regelungen des CIC von 1917 über die Bücherzensur lassen sich bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen. Durch Dekret der Glaubenskongregation vom 15. 11. 1966 wurden die gesetzlichen Bücherverbote abgeschafft und die Strafen, die auf Grund dieser Verbote eingetreten waren, aufgehoben. Durch ein Dekret derselben Kongregation vom 19. 3. 1975 wurde auch die Vorzensur der Bücher mit theologischem Inhalt grundlegend geändert. Nach der Regelung des CIC von 1983 sind die Bischöfe berechtigt, alle Schriften, die von Christen herausgegeben werden und Glaube und Sitte betreffen, ihrem Urteil zu unterziehen und solche, die zum Schaden des rechten Glaubens und der Sittlichkeit gereichen, zu verwerfen. Die Bischofskonferenz kann eine Liste als Zensoren geeigneter Personen zusammenstellen, die den Diözesen zur Verfügung stehen. Bücher der Heiligen Schrift dürfen nicht ohne Approbation des Apostolischen Stuhls oder der Bischofskonferenz herausgegeben werden. Die Herausgabe liturgischer Bücher ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten. Die Veröffentlichung von Gebetsbüchern bedarf der Genehmigung, die Herausgabe von Katechismen der Approbation des zuständigen Bischofs.




Vorheriger Fachbegriff: Index | Nächster Fachbegriff: Index-Miete


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen