Intelligente Verpackungssysteme

informieren den Nutzer über den Zustand eines Lebensmittels und dürfen ihre Bestandteile nicht an es abgeben. I. V. können auf der äußeren Oberfläche der Packung angebracht werden und vom Lebensmittel durch eine funktionelle Barriere getrennt sein (z. B. im Kunststoff einer Kunststoffflasche). Dabei handelt es sich um eine Barriere in Verpackungsmaterialien oder -gegenständen, welche die Migration von Stoffen in das Lebensmittel verhindert. Hinter einer funktionellen Barriere dürfen auch lebensmittelrechtlich nicht zugelassene Stoffe verwendet werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind und ihre Migration unterhalb einer bestimmten Nachweisgrenze bleibt, die für die zuzulassenden Stoffe festzulegen ist (VO (EG) 450/2009 v. 29. 5. 2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ABl. L 135/3). S. a. Bedarfsgegenstände, Kennzeichnung von Lebensmitteln.




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