Internationaler Seegerichtshof

ist der durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea) geschaffene, als zweites ständiges internationales Gericht mit universeller Zuständigkeit tätige, am 1. 10. 1996 konstituierte Gerichtshof in Hamburg mit 21 unabhängigen, auf 9 Jahre gewählten Richtern (13 Entscheidungen bis 2005). Lit.: Talmon, S., Der Internationale Seegerichtshof, JuS 2001, 550; Heitmüller, S., Durchsetzung von Umweltrecht, 2001; Brevem, H. v., Die Wogen glätten, Anwalt 2002, 7, 21

Nach dem SRÜ (Seerecht; Seerechtsübereinkommen) wurde in Hamburg der S. errichtet. Am 1. 8. 1996 erfolgte die Wahl der 21 Richter. 1997 erging das erste Urteil. Der Gerichtsbarkeit des S. unterliegen grundsätzlich Streitigkeiten über die Ausübung küstenstaatlicher Hoheitsrechte, der wissenschaftlichen Meeresforschung und der Fischerei. Darüber hinaus hat Deutschland den S. als vorrangiges Streitbeilegungsinstrument bei Streitigkeiten nach dem Seevölkerrecht (Seerecht, 2) gewählt.




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