Job-Vermittlung

Im Arbeitsrecht :

heisst die Zeitpersonalvermittlung für Angestelltenberufe des Arbeitsamtes. Sie betreut Kräfte für Büro, Verwaltung, Verkauf u. Gesundheitsdienste, auch technische, soziale u. erzieherische Berufe, dazu Studenten aus den entspr. Fachbereichen. Die J.-V. bietet insbes. auch Fortbildungsmassnahmen an.




Vorheriger Fachbegriff: Job-Ticket | Nächster Fachbegriff: Jobsharing


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen