Königsbannist im frühmittelalterlichen deutschen Recht die Berechtigung des Königs, Gebote und Verbote unter Androhung von Nachteilen für den Fall der Nichtbeachtung auszusprechen.
Weitere Begriffe : Augsburger Religionsfriede (1555) | Tagebuchaufzeichnung, Verwertbarkeit im Strafprozess | Krankenpfleger, -schwester |
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