Kanonisches Recht

das katholische Kirchenrecht Codex iuris canonici. Katholische Kirche.

Kirchenrecht.

Recht, kanonisches, Kirchenrecht

wird das Recht der katholischen Kirche bezeichnet, und zwar sowohl, soweit es nach kirchlichem Verständnis als göttliches Recht (ius divinum), als auch, soweit es als kirchlich gesetztes Recht (ius humanum) gilt. Das k. R. ist im Wesentlichen im Codex Iuris Canonici Kodifiziert.




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