Kraftverkehrsordnung (abgek.: KVO), aufgrund des § 20 a GükG erlassene RechtsVO, ist Bestandteil des Kraftwagentarifs für den Güterfernverkehr.
Weitere Begriffe : Preisangabenverordnung | Zug um Zug | Mechanisch-biologische Abfallbehandlung |
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