Kulturverwaltungsrecht

ist die unter Anerkennung freiheitlich-autonomer Eigengesetzlichkeiten vom Staat erlassene verbindliche Ordnung für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kunst. Bildung ist dabei jede staatliche Tätigkeit, durch welche die geistige Entwicklung des Einzelnen gefördert wird (Schule, Erwachsenenbildung). Im K. besteht ein höheres Maß an Autonomie, Freiheit und Distanz zur Zwangsgewalt des Staats als in anderen Verwaltungszweigen. Lit.: Oppermann, T., Kulturverwaltungsrecht, 1969; Ehrhardt, M., Kulturverwaltungsrecht im Wandel, 1980




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