Lenkungsdauer, Höchstdauer der täglichen

Von demselben Kraftfahrzeugführer dürfen nach § 15a StVZO in einer Arbeitsschicht nicht länger als neun Stunden gelenkt werden: 1) Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t u. darüber.
2) Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 55 PS und darüber, 3) zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen. - Diese Höchstdauer der täglichen Lenkung gilt nicht für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. - Die Höchstdauer der täglichen Lenkung darf bei besonderem Anlass in zwei Arbeitsschichten der Woche bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden; in einer Kalenderwoche darf die Lenkungsdauer jedoch die Zeit von 54 Stunden nicht überschreiten. Die Vorschriften über die Höchstdauer der täglichen Lenkung gelten nicht für die Führung von Fahrzeugen, die im Strassenwinterdienst eingesetzt sind, soweit die Überschreitung der Lenkungsdauer zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Strassenverkehrs, insbesondere bei plötzlichem Witterungswechsel, unerlässlich ist. Näheres bei Arbeitsschicht, Arbeitszeitordnung, Fahrtschreiber, Schaublatt.
Leoninische Gesellschaft, "Löwengesellschaft". Leoninischer Vertrag.




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