Limited

(private company limited by shares, Abk. Ltd.) Mit Eintragung in das britische Handelsregister rechtsfähige Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gründung in englischer Sprache nach britischem Recht erfolgt. Für die Gründung einer Limited bedarf es grundsätzlich keines Stammkapitals. So wird viefach symbolisch 1 Pfund aufgebracht, auf welches die Haftung dann beschränkt ist. Organe der
Limited sind die Versammlung der Gesellschafter (shareholder bzw. members) und die Geschäftsführer (board of directors). Der zwingend vorhandene Gesellschaterschriftführer (company secretary) ist für die Verwaltung und Kommunikation zwischen der Gesellschaft und den Behörden vorgesehen, für welche auch eine offizielle Anschrift (registered office) angegeben werden muss. In der Praxis geschieht die Gründung oftmals mit Hilfe von in Großbritannien ansässigen Limited-Agenturen, welche dann auch das Amt des Gesellschafterschriftführers bekleiden. Weil eine Person sowohl Gesellschafter als auch Vorstand (ähnlich dem geschäftsführenden Gesellschafter), nicht aber Gesellschafterschriftführer, sein kann, ist es mit Hilfe einer Limited-Agentur einer Person allein möglich, eine Limited zu gründen. Dieser ist es uneingeschränkt erlaubt in Deutschland geschäftlich tätig zu sein.




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