Locatio conductio operarum([lat.] Hinstellung - Mitführung von Werken) ist im römischen Recht der Dienstvertrag. Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005
Weitere Begriffe : Ehrloser Lebenswandel | Luftverkehrsabkommen | Aufsichtsratmitglieder |
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