Mainzer Modell

(Sozialrecht). Das sog. Mainzer Modell, das bundesweit erprobt worden ist, sollte für Personen mit geringem Einkommen zusätzliche Beschäftigungsanreize schaffen, indem bei einem Einkommen zwischen 325 EUR und 897 EUR bei ledigen bzw. 1007 EUR bei Alleinerziehenden, Verheirateten und Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, Zuschüsse zu den Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden. Das Modell ist ausgelaufen.




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