Mandatsgebiet

Die ehemals deutschen Kolonien und Teile des Türkischen Reiches wurden nach dem 1. Weltkrieg unter Aufsicht des Völkerbundes dem Mandat anderer Kolonialmächte unterstellt; nach dem 2. Weltkrieg wurden die noch bestehenden Mandatstreuhandgebiete selbständig oder Teile anderer Staaten mit Ausnahme Deutsch-Südwestafrikas, das nach Ansicht Südafrikas eigenes Staatsgebiet ist, nach Ansicht der UNO weiterhin Treuhandgebiet.




Vorheriger Fachbegriff: Mandatar | Nächster Fachbegriff: Mandatsgebiete


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen