mediatorisch

vermittelnd. - Völkerrecht: M. ist die aktive Vermittlung eines Staates im völkerrechtlichen Streit zweier anderer Staaten.




Vorheriger Fachbegriff: Mediator | Nächster Fachbegriff: Medien recht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen