Mensch

ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat. Lit.: Vieweg, K./Röthel, A., Der verständige Durchschnittsmensch, NJW 1999, 969; Lipp, V., Freiheit und Fürsorge - Der Mensch als Rechtsperson, 2000; Schmi- dinger, H., Der Mensch, 2004




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