(lat.: mobilis = beweglich); bewegliche Sachen (Gegensatz: Immobilien). Fremdwort für bewegliche Sachen. sind bewegliche Sachen; Gegensatz: Immobilien.
Vorheriger Fachbegriff: Mobilie | Nächster Fachbegriff: Mobilitätshilfe
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : corporate governance | Steuerschuldner | Umweltagentur, Europäische
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net