(lat. negotium = Geschäft). Handel treiben, Geschäfte abschliessen.
Vorheriger Fachbegriff: negotiatio | Nächster Fachbegriff: Negotiorum gestio
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Vorsitzender Richter | Rückforderungsklausel | Politische Verdächtigung
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net