Netzwerk

ist das den elektronischen Datenaustausch zwischen mehreren unabhängigen elektronischen Rechnern durch Vernetzung ermöglichende Werk. Lit.: Lange, K., Das Recht der Netzwerke, 1998; Netzwerke komplexer Langzeit vertrage, hg. v. Nicklisch, F., 2000; Wiedner, T., Der Netzwerkvertrag, 2001




Vorheriger Fachbegriff: Netzvertrag | Nächster Fachbegriff: Netzwerk der Kartellbehörden


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen