Nutzungsänderungist die Änderung der Benutzungsart. Im Baurecht ist eine N. anderweitiger Gebrauch eines Bauwerks (z. B. als Gewerberaum statt als Wohnraum). Diese N. bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Lit.: Lenz, G., Planungshilfen zur Nutzungsänderung, 1989
Weitere Begriffe : staatsrechtliche Mängelrüge | Gesellschafterbeschluss | Zollkodex |
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