Organe juristischer Personen des Privatrechts

sind in erster Linie Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer. S. i. E. Aktiengesellschaft (3) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (3). Zu den O. j. P. des öffentlichen Rechts s. Organe der BRep. sowie Gemeinde, Kreis.




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