ist der für einen Ort zuständige Beirat eines Verwaltungsorgans. Lit.: Böcher, H., Taschenbuch für Ortsbeiräte, 9. A. 2001 Gemeindebezirk.
Vorheriger Fachbegriff: Ortsbürgermeister | Nächster Fachbegriff: Ortsbesichtigung
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Notar | Rabatt (Skonto) | Freie Träger
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net