Patientenquittung

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können von ihrem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Kosten- und Leistungsübersicht in leicht verständlicher Form verlangen. Die Übersicht kann entweder unmittelbar nach dem Arztbesuch erstellt werden (sog. Tagesquittung) oder am Ende eines Abrechnungsquartals. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Versicherte zu tragen (§ 305 II SGB V i. d. F. des GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. 11. 2003, BGBl. I 2190).




Vorheriger Fachbegriff: Patient | Nächster Fachbegriff: Patiententestament


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen