Patrizier

1) Im alten Rom die Angehörigen des Geburtsadels mit bes. starker Rechtsstellung, denen die zahlenmässig weit überwiegenden Plebejer gegenüberstanden. Der zwischen ihnen ausgebrochene Ständekampf endete um 300 v.Chr. mit der Gleichstellung beider Stände (Lex Hortensia) a. Zwölftafelgesetz. - 2) Im deutschen Mittelalter zählte zum Patriziat die Stadtaristokratie der ratsfähigen Geschlechter. Es entstammte hauptsächlich dem Waren- und Geldhandel (z.B. die Fugger).

ist der Angehörige der römischen sowie der mittelalterlich-städtischen Oberschicht.

hießen im alten Rom die Angehörigen des Geburtsadels. Sie waren die Grundbesitzer und genossen bestimmte politische und sonstige Vorrechte. Aus ihnen gingen die Beamten und Priester hervor; der römische Senat bestand ausschließlich aus P. Im Gegensatz dazu standen die Plebejer, d. h. die gesamte nichtadelige Bevölkerung, die erst im 3. Jh. vor Chr. in zähen Kämpfen eine Hebung ihrer Rechtsstellung durchsetzen konnte. Im Mittelalter verstand man unter den P.n die Angehörigen der gehobenen Stände in den Städten; insbes. die Ratskollegien setzten sich aus P.n zusammen (ratsfähige Geschlechter: zugezogene Adelige, Ministerialen, reiche Kaufleute). Die in Zünften organisierten Handwerker konnten erst seit dem 14. Jh. nach langwierigen Kämpfen in den Stadträten Fuß fassen. In der germanischen Zeit wurde die Bezeichnung patricius für den Inhaber eines besonders einflussreichen Staatsamtes verwendet; so für die Hausmeier als Leiter der Regierungsgeschäfte neben dem König. Die Frankenkönige und später die Kaiser hießen Patricius Romanus.




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