Polizeiliche Kriminalstatistik

, Abk. PKS: wird seit 1953 vom Bundeskriminalamt veröffentlicht und erfasst alle polizeilich bekannt gewordenen Straftaten sowie die ermittelten Tatverdächtigen. Die registrierten Fälle werden mittels Verhältniszahlen zur Einwohnerzahl in Beziehung gesetzt. Hauptfehlerquellen der PKS:
— ihr Charakter als Ausgangsstatistik: Maßgeblich für die Einstufung erfasster Fälle ist die rechtliche und tatsächliche Einschätzung durch die Polizei bei Aktenweitergabe an die StA. Folge: Tatzeit und registrierte Berichtszeit fallen u. U. auseinander, spätere Änderungen der rechtlichen Einschätzung bleiben unberücksichtigt, qualitativ erfolgt häufig eine strafrechtliche Überbewertung der Fälle durch die Polizei.
— Die Aufklärungsquote ist abhängig von personeller und sachlicher Ausstattung der Polizei, Schwere der Delikte, Ermittlungsökonomie und Anzeigeverhalten der Bevölkerung.
Spezifische Bewertungsprobleme im Rahmen der PKS bestehen bei Ausländerkriminalität.




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