Prävention

(lat.: praevenire = zuvorkommen); Abschreckung. Vorbeugung gegen künftige Kriminalität; Spezial-P., General-

vorausschauende Verhütung von Gefahren, vor allem durch staatliche Massnahmen; Gegensatz: Repression. Generalprävention, Spezialprävention.

ist die Vorbeugung gegen künftige Kriminalität. Sie ist einer von mehreren möglichen Strafzwecken. Sie ist entweder Generalprävention oder Spezialprävention. Lit.: Wohlers, W., Deliktstypen des Präventionsstraf- rechts, 2000; Dreier, T., Kompensation und Prävention, 2002; GärditzK., Strafprozess und Prävention, 2003

P. wird unterschieden in Primärprävention (Maßnahmen des Risikoschutzes bei Gesunden), Sekundärprävention (Vorsorgemaßnahmen, um Krankheiten frühzeitig diagnostizieren und therapieren zu können) und Tertiärprävention (Maßnahmen, um nach Krankheiten Rückfälle und Folgeschäden zu verhindern oder abzumildern). Die Krankenkassen sollen in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen (§ 20 SGB V).




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