Römisches Reich

ursprünglich das Weltreich des alten Rom, das sich im 3./4. Jahrhundert in ein west- und ein oströmisches (byzantinisches) Reich spaltete. Das weströmische R. ging in der Völkerwanderung unter, doch wurde es von dem im 8./9. Jahrhundert unter Mithilfe des Papstes neu entstehenden Kaiserreich (Karl der Grosse, Otto der Grosse) als weiterbestehend und durch sich repräsentiert angesehen. Das Reich führte daher bis 1806 den Namen "Heiliges Römisches Reich". In späterer Zeit wurde manchmal der Zusatz "Deutscher Nation" angefügt, um die Personalunion zwischen Kaiser und deutschem König anzudeuten. Das R.e R. ging praktisch unter, als Kaiser Franz II. aus dem Haus Habsburg
1806 die Kaiserkrone niederlegte und den Titel "Kaiser von Österreich" annahm.




Vorheriger Fachbegriff: Römisches Recht | Nächster Fachbegriff: Römisches Statut


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen