Rückgewährschuldverhältnis

ist das auf die Rückgewähr von Leistungen gerichtete Schuldverhältnis (z.B. das auf Grund eines Rücktritts entstehende Schuldverhältnis, §§ 346ff. BGB). Lit.: Kaiser, D., Die Rückabwicklung, 2000; Herold, K., Das Rückabwicklungsschuldverhältnis, 2001; Schwab, M., Schuldrechtsmodernisierung 2001/2002, JuS 2002, 630

Rücktritt vom Vertrag (2).




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