Rechtfertigungselement

ist das einzelne Element eines Rechtfertigungsgrundes. Es kann objektiv sein (z.B. Notwehrsituation) oder subjektiv (z.B. Verteidigungswille bei Notwehr). Lit.: Braun, /., Subjektive Rechtfertigungselemente im Zivilrecht?, NJW 1998, 941




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