Restitutio in integrum ([lat.] Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) ist die im römischen Recht entwickelte verfahrensrechtliche Möglichkeit zur Beseitigung von sachwidrigen Ergebnissen durch Wiederherstellung des zuvor bestehenden Verfahrensstands. Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005
Weitere Begriffe : Heimfallsrecht | Energie-Charta | Einkünfteerzielungsabsicht |
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